Die Maklerprovision, auch Courtage genannt, ist ein Entgelt, das ein Immobilienmakler für seine erfolgreiche Vermittlungstätigkeit erhält. Sie ist ein wesentlicher Kostenfaktor beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie und unterliegt klaren gesetzlichen Regelungen in Deutschland. Viele fragen sich: Wer zahlt die Maklerprovision? Wie hoch ist sie üblicherweise? Und welche Rechte habe ich als Käufer oder Verkäufer? Dieser Artikel beantwortet diese Fragen und gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Aspekte der Maklerprovision.

Key Takeaways:
- Die Maklerprovision ist eine Gebühr für die Vermittlung von Immobilien.
- In Deutschland gilt das Bestellerprinzip, das regelt, wer die Provision zahlt.
- Die Höhe der Provision ist regional unterschiedlich und gesetzlich begrenzt.
- Es ist wichtig, die Provisionsvereinbarung genau zu prüfen, bevor man sie unterzeichnet.
Was genau ist die Maklerprovision und wann fällt sie an?
Die Maklerprovision ist die Vergütung für die Leistung eines Immobilienmaklers. Diese Leistung besteht primär darin, Angebot und Nachfrage zusammenzubringen, also einen Käufer für eine Immobilie zu finden oder umgekehrt, einem Interessenten die passende Immobilie zu präsentieren. Die Maklerprovision wird fällig, wenn durch die Vermittlung des Maklers ein rechtsgültiger Kaufvertrag (oder Mietvertrag bei Vermietung) zustande kommt. Die Tätigkeit des Maklers umfasst typischerweise die Erstellung von Exposés, die Durchführung von Besichtigungen, die Verhandlung mit Interessenten und die Vorbereitung des Kaufvertrags. Erst wenn der Vertrag notariell beurkundet ist, hat der Makler Anspruch auf seine Provision. Es ist wichtig zu beachten, dass die Provision nicht für erfolglose Bemühungen zu zahlen ist. Wenn also trotz der Arbeit des Maklers kein Kaufvertrag zustande kommt, entfällt auch der Anspruch auf die Maklerprovision.
Wer zahlt die Maklerprovision: Das Bestellerprinzip
Eine wesentliche Änderung in den letzten Jahren ist das sogenannte Bestellerprinzip. Dieses Prinzip regelt, wer die Maklerprovision zahlt. Seit dem 23. Dezember 2020 gilt bei Kaufimmobilien: Wer den Makler beauftragt, der zahlt grundsätzlich auch die Provision. Das bedeutet, dass in den meisten Fällen der Verkäufer die Maklerprovision trägt, wenn er den Makler mit dem Verkauf seiner Immobilie beauftragt hat. Allerdings gibt es Ausnahmen. Der Verkäufer kann mit dem Käufer eine Teilung der Provision vereinbaren, aber nur bis maximal zur Hälfte der eigentlichen Provisionshöhe. Wichtig ist: Der Verkäufer muss mindestens die Hälfte der Provision tragen. Dies soll verhindern, dass die gesamte Last der Maklerprovision auf den Käufer abgewälzt wird. Bei Mietwohnungen gilt das Bestellerprinzip bereits seit 2015. Hier zahlt immer derjenige die Provision, der den Makler beauftragt hat, in der Regel der Vermieter.
Höhe der Maklerprovision: Regionale Unterschiede und gesetzliche Grenzen
Die Höhe der Maklerprovision ist nicht bundeseinheitlich festgelegt, sondern variiert je nach Bundesland. Es gibt keine gesetzliche Obergrenze, aber es hat sich eine übliche Provisionshöhe etabliert. Diese liegt in der Regel zwischen 3,57 % und 7,14 % des Kaufpreises (inklusive Mehrwertsteuer). In einigen Bundesländern, wie beispielsweise Berlin, Brandenburg, Hamburg und Bremen, beträgt die übliche Provision für Käufer und Verkäufer jeweils 3,57 % (inkl. MwSt.). In anderen Bundesländern, wie Bayern oder Baden-Württemberg, ist es üblich, dass der Käufer die volle Provision von 7,14 % trägt, wenn der Verkäufer den Makler beauftragt hat. Durch das Bestellerprinzip hat sich diese Praxis jedoch geändert. Es ist ratsam, sich vorab über die ortsüblichen Provisionssätze zu informieren und die Provisionsvereinbarung im Maklervertrag genau zu prüfen. Achten Sie darauf, dass die Mehrwertsteuer in der Provisionsangabe enthalten ist.
Gesetzliche Grundlagen und Ihre Rechte bei der Maklerprovision
Die gesetzlichen Grundlagen für die Maklerprovision finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 652 ff. Hier sind die Voraussetzungen für den Anspruch auf Maklerprovision geregelt. So muss beispielsweise ein wirksamer Maklervertrag vorliegen und die Tätigkeit des Maklers muss ursächlich für den Zustandekommen des Kaufvertrags gewesen sein. Zudem muss der Makler eine sogenannte Nachweis- oder Vermittlungsleistung erbracht haben. Das bedeutet, er muss dem Interessenten entweder die Gelegenheit zum Kauf nachgewiesen oder den Kauf vermittelt haben. Sie haben als Käufer oder Verkäufer das Recht, die Provisionsvereinbarung genau zu prüfen und bei Unklarheiten Nachfragen zu stellen. Achten Sie darauf, dass die Provisionsvereinbarung schriftlich festgehalten ist. Sollte der Makler seine Pflichten verletzen, beispielsweise indem er falsche Angaben über die Immobilie macht oder Sie nicht ausreichend informiert, kann dies den Anspruch auf die Maklerprovision mindern oder ganz entfallen lassen. Im Zweifelsfall sollten Sie sich rechtlichen Rat einholen. By makler provision
